Vorfahren
Verfasser: Toni Wermelinger
Eine Zusammenfassung aus unterschiedlichen, schriftlichen Quellen!
Die Wermelinger stammen ursprünglich vom heutigen Gehöft
Wermelingen in der Gemeinde Wolhusen. Dieses Gehöft liegt zwischen
dem Tutensee, dem Soppensee, dem Weiler Buholz und der von den
Eidgenossen 1386 zerstörten Burg der Habsburger. Diese Burg mussten
die Franken 1313 an die Habsburger (die damaligen Vögte) abtreten.
Von dieser Burg aus hatten zuvor Fränkische Freiherren im Rottal und
im unteren Entlebuch regiert. Der Name Wermelinger stammt von
Wermoldingen (Höfe nördlich von Wolhusen). Der Ort heisst in älteren
Urkunden immer Wermoldingen. Das Jahrzeitbuch Ruswil erwähnt im
14. Jahrhundert Hans von Wermoldingen, Ionne von Wermoldingen,
Johannes von Wermoldingen und Uoli von Wermoldingen. Schon bei
den Franken lautete der Name dieses Gebietes auf Wermoldingen. So
steht es im österreichischen Übernahme-Verzeichnis, im Urbar von
1306. Voriges ist auch in den pfarramtlichen Büchern von Ruswil
(1488) und Geiss (1494) nachvollziehbar. Der Name Wermoldingen
stammt nach Ansicht der Sprachforscher einerseits von Warnhari, was
soviel wie Warnender des Heeres hiess. Andererseits könnte es sich bei
den Namen mit den Endungen "...ing", um Verehrer des germanischen
Stammesgottes Ingo gehandelt haben. Endungen mit "..ingen" für
alemannische Siedlungen bzw. deren Gründer und Sippenführer sind
naheliegend, weil vermutlich Ring für Sippe gestanden hatte und die
Sippenmitglieder folglich zum selben Ring gehörten, z.B. zum Warnhari
Ring. Es wird angenommen, dass aus Ring später zusammengeschrieben, "-ingen" entstand. Die Namensforscher wissen es nicht
genau, aber sie vermuten einen chronologischen Kausalzusammenhang. Der Genetiker David Goldstein macht derzeit in England
erfolgreich Genvergleiche mit lebenden "...ingern" und der isolierten
DNA aus 1200 Jahre altem Wikingerblut Allein in Deutschland enden
über 1000 Siedlungen (Orte) auf "...ingen".
Nach den pfarramtlichen Büchern war Ulrich Wermelinger 1513 in den
Mailänderkriegen bei der Schlacht von Novara (Italien) gefallen, wo von
9'000 Schweizern 1'500 umgekommen waren. Zwei Jahre später
wurden die Schweizer bei Marignano, mit über 10'000 Toten
Schweizern, vernichtend geschlagen. Der Grossbauer und Ammann Jost
Wermelinger stiftete 1575 die dem heiligen Erasmus geweihte Kapelle
im Weiler Buholz. Bei der davor liegenden Landgerichtskappelle hatte
schon bei den Fränkischen Freiherren und den Habsburgern das
Landgericht stattgefunden. Bis 1798 wurden Todesurteile auf dem
nächsten Hügel gleich vollstreckt. Auch die Alte Eidgenossenschaft hielt
dort Landgericht, bis diese Feudalherrschaft mit Untertanen, von
Demokratie keine Spur, 1798 völlig verkracht und ruhmlos unterging.
Dem unkontrollierten Morden setzte 1798 die Invasion der
Französischen Armee ein Ende. Die Franzosen zwangen dann diesen
Kleinst-Staaten mit ihren Freiheitsbriefen (Kantone), die erste
gemeinsame Verfassung auf. Erst jetzt begann die verordnete
Demokratie
langsam
zu
wachsen.
Rechtsgleichheit,
Wahlrecht,
Stimmrecht, Glaubens-, Gewerbe- und Pressefreiheit, Verbot der Folter,
Aufhebung der Zollstellen zwischen den Kantonen und eine einheitliche
Währung (Franken) wurden eingeführt. Wie auch immer, am 24.
Oktober 1656 ehrte Regierung und Rat von Luzern Caspar Wermelinger
mit Urkunde und silbernem Geschirr. In der Schlacht bei Villmergen
(8000 Berner gegen 4800 Innerschweizer) war er „mit herzhaftem Mut
und unerschrocken, unter einen starken Haufen von Feinden gedrungen
und hatte zwei feindlichen Fähndrichen die Fahnen entrissen, die er
dann der Luzerner Regierung überbrachte". 1696 starb Jakob
Wermelinger, der zu Lebzeiten wiederholt über den Jakobsweg zum
Heiligtum des heiligen Jakob nach Campostella in Spanien gepilgert war.
Mehrere Wermelinger waren Richter, Beamte, Weibel, Ammann usw.,
vor allem zu Zeiten der Alten Eidgenossenschaft.
Vollständig und einwandfrei rückverfolgbar sind;
Joducus Wermelinger (1659) Weibel zu Wolhusen (siehe nachstehendes
Wappen Seite 3).
Ruswil, Wolhusen, das Entlebuch usw. gehörten dazumal zum
Untertanenland der Alten Eidgenossenschaft. Joducus Wermelinger
verehelichte sich 1684 im sogenannten Heiligtum des Heiligen Jost in
Blatten bei Malters mit Margaritha Süöss (1664) Buholz. Ihnen folgten:
Udalricus Wermelinger (1688) Wolhusen und Anna Furrer (1700) Ruswil
Joanes Wermelinger (1735) Ruswil und Anna Bösch (1732) Ruswil
Johann Wermelinger (1764) Menznau und Franziska Näf (1782) Menznau
Jost Wermelinger (1803) Menznau und Gertrud Zeder (1816) Hergiswil
Joseph Wermelinger (1849) Hergiswil und Sophia Johann (1847) Flühli
Josef Wermelinger (1880) Hergiswil und Sophia Meier (1881) Willisau
Xaver Wermelinger (1919) Willisau und Sophie Hofstetter (1920) Willisau
Mit den vorstehenden Eltern ist es insgesamt naheliegend, dass meine
direkten Vorfahren bereits vor dem Rütlischwur 1291 und somit vor der
Gründung der Eidgenossenschaft in Wermelingen, bei Wolhusen, gelebt
hatten! Zusammenfassend gesehen, handelt es sich bei Wermelinger, um
einen von den ältesten Luzerner-Namen!
(Unterstützt durch Arbeiten des Volkskundlers, Flur- und Namensforschers
Dr. hc Josef Zihlmann (Seppi a de Weggere), dessen Bruder mit meinem
Vater, in Hergiswil LU, in die Sekundarschule gegangen war.)
Das Jahrzeitbuch von Ruswil und die von
Wandelen
Objekttyp:
Chapter
Zeitschrift:
Der Geschichtsfreund : Mitteilungen des Historischen Vereins
Zentralschweiz
Band (Jahr): 101 (1948)
PDF erstellt am:
09.04.2019
Nutzungsbedingungen
Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an
den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern.
Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in
Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder
Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den
korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden.
Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung
der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots
auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber.
Haftungsausschluss
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung
übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder
durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot
zugänglich sind.
Ein Dienst der ETH-Bibliothek
ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch
http://www.e-periodica.ch
den Römern goldreich erscheinen ließ, und das bis in den Rhein
hinunter als Rheingold wanderte". So ist denn Werdenstein
oder Werthenstein nacheinander oder nebeneinander
Alemannensiedlung, burgenumkrönte Abgeschiedenheit, Goldwäscherort,
berühmte Gnadenstätte und nicht zuletzt: Urheimat der
Wandeler gewesen.
Das Jahrzeitbuch von Ruswil und die von Wandelen
Ruswil1 und die Wandeler gehören von jeher untrennbar
zusammen. Ursprung, Stammsitz und erste Ausbreitung des
Geschlechtes liegen im Bereich der Ruswiler Gemeindemarken.
Auch als es sich von seinem Stammhof über dem Emmenlauf
gelöst hatte, blieb es als eines der Hauptgeschlechter in und um
Ruswil bodenständig. Noch um die Wende vom letzten zum
heutigen Jahrhundert waren es Wandeler, die Teile des einstigen
Meierhofes der Ruswiler Kirche bebauten, desselben, an
sanfter Halde der Mittagssonne zugewendeten Hofes, den die
frühesten Wandeler schon als Kirchengut äufnen halfen.2
Und gerade das, was wir über diese frühesten Wandeler
wissen, stammt aus Ruswil selber, aus dem dortigen Jahrzeitbuch.
3
Dieses „liber anniversariorum" fördert kostbare AusDer Ortsname wird hergeleitet vom ersten alemannischen Ansiedler
der Weiler, die Villa des Ruzo, Ruzvilla): Gfd. 26, 67.
„Ruzo" (Ruzwilare
2 Hans,
Vater des Verfassers, Großvater Josef und Urgroßvater John
(s. Stammtafel) besaßen einen Teil des ehemaligen Kirchengutes, des
früheren Meierhofes, so u. a. die Chor- und Feuerweihermatte ob der Kirche
sowie die anschließende Höchweid, am Weg nach der Eschkapelle, Ein Teil
der Höchweid gehört noch der Kirchgemeinde. Das heutige Meierhöfli
erinnert in der Verkleinerungsform seines Namens an den einstigen großen
Meierhof. Von diesem ausgehend wird auch die Gründung einer Kapelle
für die Meierhofleute und etwaigen freien Umwohner und die Erweiterung
dieser Kapelle zur Gaukirche in fränkischer Zeit verständlich. Vgl. Josef
Bölsterli: Urkundliche Geschichte der Pfarrei Ruswil, Gfd, 26, 69.
3 Das
Original und eine von P, Rud. Henggeler besorgte
Abschrift befinden sich im Pfarrarchivgewölbe.
Auszugsweiser Abdruck des Jahrzeitbuches im Gfd. 17, 1—35. —
Vgl. auch Rudolf Henggeler: Jahrzeitbücher der Innerschweiz in „Schweizer
Familienforscher", Nr. 8/9, Bern, 1938, S. 91 f.
1
27
beute über frühmittelalterliches heimatliches Geschehen zutage.
Einst hervorragende, edle oder freie Familien, Freiherren, Ritter,
Dienstmannen, Geistliche, Bürger und Bauern, deren
Geschlechterfolgen und Güter sowie buntes Zeitgeschehen werden
hier namhaft gemacht. Denn uralt ist und von größtem Umkreis
war das Kirchspiel,* die „Kilchöry" Ruswil. Tief ins erste
Jahrtausend hinauf reicht die dem hl. Mauritius geweihte
Pfarrkirche. Wir gehen kaum fehl, wenn wir, übereinstimmend mit
bekannten Ortsforschern, schon in fränkischen Zeiten, also
im 8. oder 9. Jahrhundert zu Ruswil eine Gaukirche als
bestehend annehmen.5 Ruswil, dessen Name urkundlich erhalten
erst 1233 vorkommt,6 wird auch schon eine Kirche gehabt
haben, bevor die Burgen von Wolhusen erbaut und die dortige
Herrschaft aufgerichtet waren. „Hätte nicht zuvor schon eine
Kirche in Ruswil bestanden, so müßte eine solche bei der Burg
(zu Wolhusen) ihren Anfang genommen haben — sie hätte der
Herrschaft angehört —, die Wolhuser würden nicht in einer
Kirche, welche eine volle Wegstunde von der Burg entfernt
ist, ihre Pfarrkirche und ihre Begräbnisstätte erhalten haben."7
Versuchen wir zunächst das Alter der für uns so wichtigen
Jahrzeitaufzeichnungen abzuklären. Das im Pfarrarchiv von
Ruswil aufbewahrte Jahrzeitbuch wurde im Jahre 1488 neu
geschrieben und ist aus einer altern, verloren gegangenen Vorlage
oder aus altern einzelnen Aufzeichnungen zusammengetragen
worden.8 Die bis 1488 reichenden Einträge beanspruchen den
weitaus größten Teil des Buchraums. Es sind Stifter darin
verzeichnet, die im ersten Viertel oder in der ersten Hälfte des
13. Jahrhunderts, d. h. zur Zeit des urkundlich ersten Ruswiler
Leutpriesters, 1233, gelebt haben.
Jene erste Hand, welche die Pergamentblätter des noch
vorhandenen Buches mit Stifternamen füllte, schrieb zugleich die
4
Es umfaßte auch Wolhusen, Werthenstein, die Fontannentäler sowie
bedeutende Teile vom heutigen Menznau, von Neuenkirch und Nottwil:
Gfd. 17, 2.
5
Kantonsgeschichte, 138 und Gfd. 26, 68; Gfd. 74, 76; Gfd. 60, 190 ff.
6
Ruswil wird erstmals erwähnt mit „Waltherus nobilis plebanus in
Ruswile" 1233: Gfd. 17, 35. — Vgl. auch HBL, V, 774.
7
Zimmermann, Wolhusen, 93 und Gfd. 26, 67 ff.
8 Gfd. 17, 1.
28
Frühgeschichte unseres Geschlechtes. Mehr als
ein Dutzend verschiedener Träger unseres Namens, einige
zweimal, werden hier den Nachfahren überliefert. Außerdem
lernen wir die Entwicklung des Namens, angefangen mit der
Stammsitzangabe bis zum festen Familiennamen, wie wir ihn
heute schreiben, kennen, und schließlich die Güter und Wohnsitze,
die Frauen, Kinder und Verwandten der Wandeler und
die Art und Weise, wie sie ihre Stiftungen verwendet wissen
wollen.
Als erste von Wandelen und als von den ersten Stifterinnen
überhaupt, begegnen uns:
„5. Vigilia, 11. Januarius
hema von Wandelen und
mechilt ir muoter.
hema sundlata9 ein klosterfrow
3. Nov. Pirminii ep(iscop)i.
frowmechiltwandelerin"
Vielleicht ist Mutter Mechtild10 jene „mechtildis mater cuonradi, ministris", die betagte Mutter des Konrad Wandeler, der
1256 im Wolhuser Gefolge erscheint. Diese Mechtild vergabt,
zusammen mit andern Stiftern aus Ruswil und Umgebung, nach
Büron. Hemma, Mechtilds Tochter, kommt nur einmal vor, es
sei denn, sie wäre mit der nachfolgenden „hema sundlata ein
klosterfrow" identisch.
Zu den Frauen Hemma und Mechtild gesellen sich: Bürgi
(Burkhard)11 und Wernher von Wandelen12 als
Stifter. Alle vier Namen gehören zu den ältesten, wohlklingenden
Taufnamen und sind alemannischen Ursprungs. Diese
Vornamen und das frühzeitige Entstehen des festen Familiennamens
der Wandeler helfen mit, über das Alter der Jahrzeitstiftungen
Fingerzeige zu geben. Ganz allgemein ist zu sagen, daß in der
alemannischen Schweiz zunächst der Adel und die
Rittergeschlechter mit ihrem stärksten Familienbewußtsein es waren,
Original Jb.: 2. Bl. Druck Gfd. 17, 3. — „Sundlata" ist schwer oder
nicht zu deuten. Wohl auch durch Weglassung notwendiger Buchstaben aus
der Mitte des Wortes verstümmelt. Tinte stark abgeblaßt. Gemeint ist
vielleicht ebenfalls Hemma von Wandelen, Klosterfrau.
9
Gfd. 15, 271.
Jb. Ruswil, 9. Eintr.
12 Jb.
Ruswil, Abschr. 2/17.
10
11
29
die Ende des 12. und anfangs des 13. Jahrhunderts ihre
Taufnamen mit den Namen ihrer Stammsitze, Burgen oder Besitzungen
ergänzten. Ihm folgte bald unser niedere Adel, das heißt
der Dienst- oder Ministerialadel.
Mechtild, Hemma und Bürgi sind offenbar von den allerältesten, urkundlich faßbaren Wandelern. Wenn auch das Jahr ihrer
Verewigung durch die Jahrzeit nicht ersichtlich ist, so läßt sich
doch aus Vergleichen mit gleichzeitig stiftenden Personen, die
anderorts mit Jahr und Tag genannt werden, allein schon
ableiten, daß die Mitte des 13. Jahrhunderts in Frage kommt.
Denn einer, der gleichzeitig mit Hemma und Mechtild stiftet,
Wernher von Huprechtingen, urkundet 1289.13 Überraschen mag,
daß Mechtild von Wandelen im selben Jahrzeitbuch bereits als
Wandelerin zu lesen ist. Denn noch im zweiten
Viertel des 14. Jahrhunderts bestehen bei uns verhältnismäßig
wenige der heutigen Namen, vor allem nicht in fester
Form. Mechtild hat vielleicht die Ehre, als erkennbar Erste den
Namen getragen und ihn in der Herleitung und Entwicklung
schaubar gemacht zu haben, jenen Namen, der in der Folge
nicht nur als Erkennungsmarke in der Gesellschaft, sondern
vielmehr als Wiegengabe und Erbstück allen des Geschlechts
ein ehrwürdig und unantastbar Gut geblieben ist. Mehr noch:
dieser Name darf wie alle andern Familiennamen als Symbol
der Familiengemeinschaft oder Blutsverwandtschaft gelten.
Bei dem vierten Stifter Wernher von Wandelen
könnten wir aus dem unentwickelten Stand seines Namens
folgern, daß er ebenfalls ein Zeitgenosse der Mechtild und des
Bürgi gewesen sei. Das wäre aber zu gewagt. Eher denken wir
an jenen Wernher von Wandelen, der sich noch nach der Mitte
des 14. Jahrhunderts so schrieb und so ins Burgrechtvon
Luzern aufgenommen wurde.14 Wir vernehmen über ihn:
„Wernher von Wandelen, Gret sin husfröw und Metzi von
Schrufeneg hant gesetzt eim kilchheren vj dn. und an die hebkertzen vj dn., von eim acher im nidren grüt geheisen der spiesacher. (Der Schilling ist abgelöst und gat ab dem Gut von
Mechtild
13
Gfd. 17, 3.
Gfd. 75, 262 f.
10
Vgl, Jb. Willisau, 4 und 61.
»«
30
Wangen)." Der Acker im niedren Grüt, heute Grütweid, lag in
nächster Nähe von Wandelen, Das Gut zu Wangen ist das viel
zitierte Familiengut der Wandeler, zu Anfang des 14.
Jahrhunderts.
Ein andermal ist von „Wernher ze Wandelens husfröw
Else S c h u f 1 e r i n" die Rede. Sind zwei Werner gemeint,
der eine mit der Ehewirtin Gret und der andere mit der
„husfröw" Else Schuflerin?
Oder hatte ein und derselbe Werner
zwei Frauen? Der erste Eintrag nennt in gleichem Zuge eine
Metzi von Schrufeneg, offenbar eine nahe verwandte Mitstifterin, die vom gleichen Acker spendet.
Ziemlich genau kennen wir die Lebzeiten des Heinrich
Wandeler von Wolhusen und des „hern Arnolt,
was lütpriester ze Escholzmat t".16 Das priesterliche
Dasein des Herrn Arnold wird, wie wir noch hören, durch seine
eigene Zeugenschaft am 18. April 1341, als Arnold
Wandeler, Priester, beim Verkauf des Escholzmatter Kirchensatzes
bestätigt.
Heinrich
Des Namens
Wandeler gibt es um die Wende
vom 13. zum 14. Jahrhundert mehrere. Da haben wir zunächst
jenen, der in Wolhuser Diensten anno 1299 auf Burg Wangen
Zeuge steht, sodann „Heinricus", der 1307, zusammen mit
„Rodolfus dicti Wandelari", für das Kloster Erlach zur Beurkundung in Menznau beigezogen wurde.17 Sodann erscheint H.
(Henricus)
minister, 1324, im Kammeramtsurbar von Beromünster
und endlich jener Heinrich der sog. Wolhuser Urkunde,
der ebenfalls 1324,19 zusammen mit seinen Brüdern Arnold und
Wendelin vom Gut zu Wangen an das Kloster Neuenkirch
verkauft. Vielleicht handelt es sich hier und dort um ein und
denselben Heinrich.
Der nachfolgende, genaue Jahrzeittext möge
nähern Aufschluß geben:
„5. Nov. Heinrich Wandeler von Wolhusen und sin
husfröw und herr Johans, kilchher ze Tobeiswand und
Ulrich Trutschi von Eggerswil die hand gesetzt ein mut dinckel
1S
« Gfd. 17, 28 und 17, 10.
17 Q.
W. Urk. II, 431.
18
19
QW. II, Urbare, S. 55.
Gfd. 5, 184.
31
von dem gut in Wangen, das da vier schupossen sind und
vom acher in der Lenmatten an die spend ij fl. und den priestren ij fl. und sollend die priester geben jerlich an die hebkertzen
vj. dn., an unser fröwen kertzen vj dn. und an sant Mauritzen
kertzen vj. dn."
Wir hören von einem Wendelin, wie in der noch zu
besprechenden Wolhuser Urkunde, aber diesmal
von einem Sohn, nicht
von einem Bruder des Heinrich. Wieder ist es das gleiche Gut
zu Wangen. Weil Herr Johann von Doppleschwand ab gleichen
Gütern und gemeinschaftlich mit den Wandelern stiftet, so ist
zum mindesten eine nahe Beziehung oder Verwandtschaft zu
ünserm Geschlechte anzunehmen.
Einen wichtigen, mit 1419 datierten, Eintrag finden wir unterm
„13. Bricti epi.":
„Eis Kapfenbergin und Jenni Wandeler von
Tutensee ir elicher huswirt die hat gesetzt ab Kapfenberg
m a 11, bi Wolhusen in Eya." Von diesem Jenni, dem
vielfach genannten Meier des Klosters Erlach auf Tutensee, und
von seiner bedeutsamen ehelichen Verbindung mit Else Kapfenbergin,
also wahrscheinlich mit einer der letzten Vertreterinnen
aus dem Geschlechte der Kapfenberger, soll später ausführlich
die Rede sein.
Ueber Goetz Wandeler von Wolhusen wissen wir nichts
Genaueres.
Am 13. Dezember begegnen uns
Wandelen
und Greti sin husfröw" und am 18. Dezember nochmals „Uoly
ze Wandelen".21 Im Stiftsurbar des Kelleramtes von Beromünster
von 1346/47 wird uns ein Uli Wandeller genannt, der in
Mehlsecken und in Teufental Güter besitzt oder bebaut. Der
Ulrich unseres Jahrzeitbuches hat wohl ein Jahrhundert später
gelebt.
Unmittelbar nach Ulis Eintrag steht, ebenso unterm 13.
2<>
„Uliinder
„Hansen und Barbeli waren Heinis in
der Wandelen Kin d."21 Alles in allem zeugen eine schöne
Dezember:
Jb. Ruswil, Abschr., 32.
Ebenda, S. 83 und 86. Gleichzeitig mit Uly ze Wandelen vergaben
ein Arnold Kisling von Urswil und Greti sin husfröw. Das alte Solothurner
20
21
32
Anzahl von Generationen vom Verbreitetsein des Geschlechtes
in und um Ruswil und die vielen von, zu und in der Wandelen
von der Namensherleitung und von der Treue zum Stammhof.
Es bleibt noch der mitstiftenden Zeitgenossen der Wandeler
zu gedenken, der übrigen Ministerialen, der Freiherren und
Truchsessen und hauptsächlich der Ruswiler Geschlecht e r,22 die zum Teil gleichzeitig mit denen von Wandelen
auftreten. Es sind dies die Soppenseer mit Rudolf, (um 1257)
mit Ulrich und Arnolt und Burkart „gebröder", sodann Ulrich
Tutensee und Arnolt von Tutensee. Burkart Rust
stiftet ab „Wermoldingen" (Wermelingen).
Die auch hier
genannten Cünrat und Petermann Rust haben mit Priester
Arnold Wandeler zusammen im Jahre 1341 den Escholzmatter Verkauf abschließen helfen. An Rittern kommen vor:
„her Burkart von Honegg, ein ritter, her jakob von
schenken (um 1286) und her cünrat von wil, sowie her
burkart vonTannenfel s." Eine von Honegg heißt „mechilt
Geschlecht der Kißling scheint mit einem Zweig im Luzernbiet heimisch
gewesen zu sein. (Ein Hauptmann Hans Kißling befehligte unmittelbar vor
der Schlacht bei Dornach ein Schar Luzerner und Berner bei einem Ausfall
in den Sundgau. — Siehe Eugen Tatarinoff, Die Schlacht bei Dornach,
Basel 1899, S. 13.
22 Zahlreich sind die
alten Ruswiler Geschlechter im Stiftungsgedenken
vertreten: u. a. die Wermelinger (Uoli von Wermoldingen), die
Hunkeler (Burkart von Hunkelen), die Imgrüth (Heinrich im Grüt), die
B ä c h 1 e r (beti bechlerin und Verena bechlerin, grosbechlers von hertzeerlen), die Grüter (heini grüder von stalten), die Schwander (kath.
swanderin von bil), die Schriber (frow Elizabet schriberin, was ein
klosterfrow ze Rathusen), die Boesch, Erni, Ziswiler, Husistein, Langenegger, Staldegger, Schnider, Bühlmann und Wüst. Ebenso stiften die von
Wiprächtigen (Wiprechtingen), die von Sigigen (Rudi von Sigingen), von H a p f i g (Uli von Hapcheg vor der Burg, Gfd. 26, 67, ff.)
Eine Verena Winkelried von Unterwaiden, aus dem Wolhuser Ministerialengeschlecht derer von Winkelried (seit 1275 nachgewiesen), ein
Peter von Bubenberg und Otto von Straßberg erinnern an
Helden und Führer. Herr Hemmann, Vogt von Brandis was Caplän hie
zu Sant johans Altar und Kilcherr zu Geis (1457). Die von Brandis sind
uns durch Gotthelfs „Schwarze Spinne" einprägsam überliefert. Selbstbewußt
klingt Heinrich von/mos, edelknecht, burger ze Lutzern
(1419). Das sprachlich treuherzig anmutende „Wernher meder vor der
ab matten by der prug ze wolbürg und und küngund sin husfröw
3
33
honeggerin, eine von Torberg, frow Künigundis, eine edle frow
ab dem turne und
von torberg". Auch
von rotenburg" bekennen sich als Ritter.
„Wernher von Soppenstig" und „Wernher von
Huprechtingen", die gleichzeitig mit Hemma
von Wandelen stiften, gehören wohl auch zu den Wolhuser
Ministerialen.23
Unser Jahrzeitbuch spiegelt also getreu die Zeit und den
Kreis der Zeitgenossen wieder, in welche die Wandeler
hineingestellt und mit denen sie zu tun, zu leben, zu lieben und zu
leiden hatten.
Aus den Vergabungen des Wernher von Wandelen, des Heinrich
Wandeler von Wolhusen, des Jenni Wandeler von Tutensee
und der noch nicht genannten Anni Wandeler geht, außer
dem Güterstand, auch hervor, wie das Vergabte verwendet
werden soll. Sie geben den Kirchherren, wohl zur Sicherstellung
der Pfrund, an die Heb- und Altarkerzen, an die Spende (largitio, distributio, eleemosyna), * d. h. für Arme und Kranke, an
das Kirchengut und an den Kirchenneubau. Ausdrücklich um
der „aller seelen heil willen haben gesetzt Uli Zwicker zur A und
Anni Wandeler sin husfröw und ir beder kind ab der hofstat
und der mattenstuck, wo ir hus ufstat und lit das stuck der
„rudolf
ulrich
husen ob dem türlin, als man gen swanden gat" vermag zugleich ein Stück
Alt-Wolhusen bildhaft aufzuzeigen.
Zu den Guttätern der Kirche gehören auch die Herren von
Wolhusen, Hasenburg, Balm und Grünenberg, so die Freiherren
Arnold, Ulrich, Ritter (vgl. damit Zeiger, Rotenburg, 122) und Johann von
Wolhusen (1290—1334). Freiherr u. Ritter Ulrich war ein Zeitgenosse
Arnolds II. (um 1182—1233). Reichlich spenden die „edlen fröwen" und Truchsessinnen von Wolhusen, so u, a. frow Adelheit, eine edle von Wediswil,
her Marquarts eliche wirtin und frow gepa, ein vögtin diser kilchen und
ein muoter der heren von Rotenburg.
Alle diese Eintragungen finden sich im Original-Jahrzeitbu'ch von Ruswil
(S. 1—95) sowie teilweise im Gfd. 17, S. 3i-^32 und in der Jb.-Ab-
schrift.
Noch mehr Guttäter der Kirche und der sog. Spende, aus den Kreisen
der adeligen und ritterlichen Familien der Ruswiler Gegend im 14,
Jahrhundert werden in dem, ebenfalls im Ruswiler Pfarrarchiv liegenden
„G w a r s a m m i b u c h" aufgezählt.
24
Fleischlin, Studien, II, 50.
23
34
matten an der gassen, die man nempt Dottengaß, gat in die
Rischeren." »
Geschehnisse ganz besonderer Art, Verheerungen suchten
das mittelalterliche Ruswil heim, die den Fortbestand der
eingesessenen Geschlechter und damit auch den der Wandeler
ernstlich gefährdeten oder zum mindesten deren Weiterentwicklung
stark hemmten: die Pest und der Ueberfall durch die
Gügler. Wie mit ehernen Lettern steht die Pestilenz im
Jahrzeitbuch aufgezeichnet: „incipit regnare subitanea mors". M Der
Drache des schnellen, des schwarzen Todes fauchte durchs
Dorf, übers Land. Und 26 Jahre später, 1375, „wurdent Ruswil
und Rüediswil von Engellendern verbrönt".27 Wandelen blieb
wohl auch nicht verschont.
Aber allem zum Trotz setzte sich der Lebenswille der
Eingesessenen durch und half den Grund legen zu dem, was uns
heute als errungen und im weitern Sinne als Kultur gilt.
Wandellerius, rector ecclesiae de Escholzmatt
Chorherr in Beromünster
um 1260—1326.
Am Oberlauf der Weißemme amtet um 1300 als urkundlich
erster Leutpriester1 des Kirchspiels 2 Escholzmatt einer unserer
frühen Namensträger, über den uns genauere Nachrichten erhalten
geblieben sind. Vielmals kommt er als Kirchherr vor, als
Jb. Ruswil, Abschr. 76.
Gfd. 17, 21.
27 Gfd. 17, 29.
1
„Der erste urkundliche Leutpriester daselbst kommt 1315 vor und
heißt Wandellarius": Gfd. 1, 71.
Nach Q. W. Urk. I, 1188, S. 539 (Lib. dec.) erscheint schon 1275 ein
Leutpriester im Escholzmatt. Name? Vgl, hierüber P. X. Weber, Beiträge
z. Heimatkunde v. alt Escholzmatt, Schüpfheim 1944, S, 3 & 5.
* 1313 tritt Johann von Wolhusen das „kilchspel und die bürg ze Escheismatten"
dem Herzog Leopold von Oesterreich ab, empfängt es aber von
diesem wieder zu Lehen: Gfd. 11, 58. Ueber die älteste Kirche siehe
Kunstdenkm. I, 86 und über die
Burgstelle auf Hinter-Knubel siehe Weber, Burgen
Entlebuch, 3 ff,
25
24
35
Stiftung Burg Wolhusen
Die Freiherren von Wolhusen (Auszug)
Autor: Dr. Otto Federer
(Diese Version enthält im Gegensatz zum Buch keine Illustrationen!)
Mit einem archäologischen Beitrag
zur Inneren und Äusseren Burg Wolhusen
von Jakob Obrecht
Herausgeber
Stiftung Burg Wolhusen
Redaktion
Urspeter Schelbert
Verlag
Druck AG zum Gutenberg, Wolhusen
Alle Rechte vorbehalten
© Stiftung Burg Wolhusen 1999
Gestaltung: Dr. Urspeter Schelbert, Walchwil
Herstellung: Druck AG zum Gutenberg, Wolhusen
Lithos: Druck AG zum Gutenberg, Wolhusen
Buchbinder: Industriebuchbinderei Schumacher AG, Schmitten
Die Freiherren von Wolhusen
Autor: Dr. Otto Federer
0
Seite 2 / 7
Vorwort von Hans Heinrich, Wolhusen
Die heutige Zeit ist von einem andauernden sozialen Wandel bestimmt. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen ändern sich in rascher Folge. Aber auch die Umwelt und die Landschaft wechselt ständig ihr Gesicht.
In dieser Zeit des permanenten Wechsels kommt der Pflege von Traditionen und der Bewahrung von historischen Denkmälern ein hoher Stellenwert zu. Gerade sichtbare Zeugen aus der Vergangenheit haben einen
grossen Erinnerungswert und lassen das Wissen um die Herkunft wach bleiben. Sie erinnern an vergangene
geschichtliche Epochen, die eine Gemeinschaft, ein Dorf, eine Landschaft durchlebt hat. Die grosse Bautätigkeit der letzten Jahre und Jahrzehnte hat der Landschaft einen neuen Charakter gegeben und sie umgestaltet.
Dabei musste viel Vertrautes Neuem weichen. So können leicht Gefühle des Fremdseins entstehen: Wolhuser, die seit längerer Zeit ihre alte Heimat nicht mehr besuchten, stellen denn auch mit Verwunderung fest,
dass sie sich im Dorf ihrer Kindheit kaum mehr auskennen. Die ansässigen Wolhuser andererseits leben in der
stets andauernden und alltäglichen Veränderung und laufen dabei Gefahr, das langsame Verschwinden von
Zeugen aus der Vergangenheit zuerst gar nicht zu bemerken, und plötzlich mit Erstaunen festzustellen, was alles verschwunden ist.
Wie glücklich sind wir dann, wenn wir wieder einmal auf den Burghügel hinaufsteigen und dort unsere «Alte»
Burg wiederfinden. Sie ist Erholungsgebiet geblieben, aber auch eine Erinnerungshilfe an die eigene Jugend.
Wie oft wird auf der Burg gefragt «Weisst du noch ... ». Die mittelalterliche Burgruine aber erinnert auch an
eine weit zurückliegende Vergangenheit und hilft, das Interesse dafür zu bewahren.
Die 1985 von der Gemeinde Wolhusen ins Leben gerufene Stiftung Burg Wolhusen ging nach der Gründung
unverzüglich an die Arbeit. Gestützt auf die Grabungen der 1930er Jahre, die vom Historischen Verein der
Fünf Orte getragen wurden, sollte die Burg nach dem neuesten Wissensstand untersucht werden. Dazu dienten insbesondere archäologische Grabungen in den Jahren 1986, 1993 und 1998 unter der Leitung der Kantonalen Denkmalpflege und der Kantonsarchäologie Luzern. Fachleute, die mit wissenschaftlicher Neugier ans
Werk gehen, können Mauern zum Sprechen bringen. Sie lassen vergangene Zeiten und Kulturen vor uns lebendig werden. Die Mauern beginnen so von ihrer Geschichte zu erzählen. Es war auch ein über Jahre gehegter Wunsch der Stiftung Burg, auch die Geschichte der Bewohner der Burgen, der Freiherren von Wolhusen,
in einem fundierten, gut lesbaren und mit Bildern dokumentierten Buch präsentieren zu können. Dr. med. vet.
Otto Federer, Mitglied des StIftungsrates, konnte sich für diese Aufgabe begeistern und hat die anspruchsvolle
Arbeit auf sich genommen. Die Frucht seiner jahrelangen Arbeit kann die Stiftung heute vorlegen. Sie fasst das
bekannte Wissen über die Freiherren von Wolhusen zusammen und setzt an verschiedenen Orten neue Akzente der historischen Interpretation.
Mit viel Einfühlungsvermögen hat Archivar Dr. Urspeter Schelbert, Walchwil, das umfangreiche und detaillierte
Manuskript gemeinsam mit dem Verfasser redaktionell betreut und für den Druck vorbereitet. Er hat auch
den Druck bis zur Vernissage begleitet. Bei der Beschaffung von Quellen und Informationsmaterial wurden die
kantonale Denkmalpflege und die Kantonsarchäologie häufig, zuweilen wohl zu häufig, beansprucht. Für die
uneigennützige Mitarbeit sei stellvertretend für alle Helfer Dr. Jakob Bill, Kantonsarchäologe, gedankt.
Ein besonderer Dank geht an Ing. ETH. Jakob Obrecht, Frenkendorf: Der versierte Burgenforscher hat durch
seine archäologischen Untersuchungen Wesentliches zum heutigen Wissen um die beiden Burgen beigetragen. Sein archäologischer Beitrag ergänzt die Geschichte der Freiherren von Wolhusen.
Im Auftrag der Stiftung Burg Wolhusen danke ich allen Beteiligten für die grosse Arbeit, die oft im Verborgenen geleistet wurde. Möge diese Schrift, bei den Freunden der Wolhuser Heimatkunde, aber auch darüber
hinaus bei allen Historisch-Interessierten eine gute Aufnahme finden und viel Freude bereiten, so dass die Geschichte der Freiherren von Wolhusen mit ihren Burgen in der breiten Öffentlichkeit bekannt bleibt und wird.
STIFTUNG BURG WOLHUSEN
Der Präsident
Hans Heinrich
Freiherren_von_Wolhusen_Dr_Otto_Federer_AuszugV1.doc
© Stiftung Burg Wolhusen
Die Freiherren von Wolhusen
Autor: Dr. Otto Federer
1
Die Freiherren von Wolhusen
1.1
Die Entstehung adliger Grundherrschaften
Seite 3 / 7
Im 6. Jahrhundert sickerten aus der Region Süddeutschland alemannische Siedlerverbände über den Rhein in
das Gebiet der heutigen Schweiz. Die allmähliche Eingliederung der Alemannen in den Reichsverband der merowingischen Frankenkönige, verbunden mit der von irisch-angelsächsischen Wandermönchen betriebenen
Christianisierung um 600, führte in Ansätzen zur Bildung von politisch-herrschaftlichen Strukturen. Es entstanden das alemannisch-schwäbische Herzogtum und das Bistum Konstanz.
Um 800, als Karl der Grosse über die Franken regierte, war das Gebiet der heutigen Schweiz Teil des Reiches.
Einzig die Sprachgrenzen begannen sich etwa so, wie sie heute noch bestehen, abzuzeichnen.
Die Sachsenkaiser teilten das Frankenreich in Gaue auf, die von Herzogen und Grafen verwaltet wurden. Im
Gebiet der heutigen Schweiz entstand der Aar-Gau, der Zürich-Gau und im Westen das Burgund, zuerst ein
Königreich, später ein fränkischer Gau.
In der Frühzeit der Landnahme, im 9. bis 11. Jahrhundert, kannten die Adelsfamilien noch kaum feste Wohnsitze. Sie wechselten vielfach ähnlich wie die Könige ihre Aufenthaltsorte innerhalb ihrer oft weitzerstreuten
Güter.
Wie sich die Bildung von adligem Grundbesitz, verbunden mit Herrschafts-, Vogtei- und Gerichtsbefugnissen,
im Kanton Luzern vor dem 13. Jahrhundert genau abspielte, lässt sich von der Quellenlage her kaum klären.
Ein grosser Teil der adligen Güter und Herrschaften ging im Verlauf des Mittelalters in klösterlichen Besitz
über.
Auf Grund der urkundlichen Hinweise zeichnen sich nach Werner Meyer zwei grosse Zonen ab, in denen der
Ursprung des grundherrlichen Adels gesucht werden muss: der schwäbisch-ostschweizerische Raum und der
burgundische Aareraum.
Die schwäbisch-ostschweizerische Gruppe ist mit dem alemannischen Herzogtum in Verbindung zu bringen,
das im Mittelalter seinen Einfluss bis in unsere Gegend ausgedehnt hatte, was sich am deutlichsten an der Zuweisung des ganzen Gebietes an das unter herzoglicher Kontrolle stehende Bistum Konstanz zeigt. Zu den
wichtigsten Vertretern dieser vornehmlich zwischen Zürich- und Bodensee begüterten Adelsgruppe gehörten
die ursprünglich im Gasterland fassbaren Grafen von Lenzburg, die Herren von Rapperswil, die Freiherren von
Sellenbüren, von Schnabelburg-Eschenbach und die von Regensberg.
Die zweite Adelsgruppe sickerte aus dem burgundischen Aareraum in zwei Richtungen ein. Eine Gruppe folgte der alten Achse über den Raum Brugg durchs Oberaargau gegen Luzern und das Entlebuch. Die andere,
wohl erst später, kam vom Berner Oberland her über den Brünig. Die Aadelsgruppe aus dem Aareraum war
zahlenmässig stärker als die ostschweizerisch-schwäbische Gruppe, was zu einer grösseren Zersplitterung des
Besitzes führte. Zur Gruppe gehörten die Grafen von Froburg, die Freiherren von Rothenburg-Wolhusen und
die von Eschenbach. Der Zustrom adliger Herren aus dem burgundischen Raum muss längere Zeit gedauert
haben. Man vermutet, die herrschaftliche Erschliessung vom Westen her, aus dem mittleren und oberen Aareraum, habe schon im 10. Jahrhundert begonnen, als das Königreich Hochburgund seinen Einfluss bis weit
nach Nordosten in Richtung Zürich ausgedehnt hatte. Die Niederlage des Burgunderkönigs Rudolfs 11. gegen
Herzog Burchard von Schwaben bei Winterthur im Jahr 919 setzte dem weiteren burgundischen Vordringen
damals ein Ende. Burgundischer Einfluss blieb aber noch während des ganzen 10. Jahrhunderts im Aar-Gau
spürbar. Den Schlusspunkt dieser Einwanderergruppe bildeten wohl die Freiherren von Hasenburg, die um die
Mitte des 13. Jahrhunderts im Raum Willisau eine Herrschaft aufbauten.
1.2
Die Entstehung der Herrschaft Wolhusen und die Abstammung der Freiheeren von Wolhusen
Wie andernorts so wurden auch in der Gegend um Wolhusen etwas höher gelegene Stellen wohl als erste
besiedelt. Ein erster schriftlicher Bericht über Siedler in unserm Gebiet kommt aus der Gegend von Werthenstein. Vor 876 schenkten die Brüder Hartmann und Prunolf dem Benediktinerkloster im Hof zu Luzern
den ganzen Emmenwald bis nach Langnau in den Gemeinden Werthenstein und Ruswil. Zwischen dem 10.
und 13. Jahrhundert erfuhr das Volk der Alemannen eine starke Bevölkerungszunahme, was neues Ackerland
und daher neue Rodungen bedingte. Dazu mussten wahrscheinlich nicht nur die sanften Hänge, sondern auch
der Talboden und die steilen Abhänge im Napfgebiet und im Entlebuch als Nutzland gebraucht werden.
Über die Herkunft der Freiherren von Wolhusen bestehen verschiedene Auffassungen: Nach Werner Meyer
lag der Raum um den Napf ausserhalb der gräflichlandesherrlichen Interessenssphäre. Die Anstösse zur herr-
Freiherren_von_Wolhusen_Dr_Otto_Federer_AuszugV1.doc
© Stiftung Burg Wolhusen
Die Freiherren von Wolhusen
Autor: Dr. Otto Federer
Seite 4 / 7
schaftlichen und kolonisatorischen Durchdringung kamen von alteingesessenen, edelfreien Geschlechtern, die
sich seit der Wende vom 11. und 12. Jahrhundert mit immer mehr Druck ins Napfmassiv hineindrängten.
Fritz Glauser ist der Auffassung, eine ganze Reihe von Geschlechtern müsse sich hier bei der Landgewinnung
hervorgetan haben. Diese gerieten wie überall in einen säkularen Machtkampf um die Herrschaft, der unter
den Vornehmen der Jahrtausendwende entbrannte und aus dem sich im 11. und 12. Jahrhundert der Adel des
Hochmittelalters herauskristallisierte. Trotz der fehlenden Nachrichten müsse man davon ausgehen, dass die
Freiherren von Wolhusen um die Jahrtausendwende zu den grossen Grundbesitzern des unteren Entlebuchs
und der Ruswilergegend gezählt werden dürfen. Vermutlich hätte sich nicht der spätere Abt Seliger, sondern
ein anderer Zweig des Geschlechtes an der weltvergessenen, von der Emme durchflossenen Wolhuser Talenge festgekrallt. Von dieser vorteilhaften Position aus beherrschten die Freiherren den wohl nur für die Kleinregion wichtigen Flussübergang vom Entlebuch Richtung Norden zum offenen Mittelland.
Die aufstrebenden Wolhuser dehnten ihren Einfluss und ihren Besitz in beiden Richtungen aus, sowohl bergwärts ins Entlebuch, wie nordwärts Richtung Tal der Aare. Die Emme abwärts war ihnen die Expansion durch
die Luzerner Klosterherrschaft versperrt, denn es waren die benachbarten Freiherren von Rothenburg, die
dem Kloster als Kastvögte den weltlichen Arm liehen. Diese wurden von den Wolhusern respektiert. Die
Wolhuser vermochten allmählich den Grossteil des Tales Entlebuch unter ihren Schutz und damit unter ihre
Herrschaft zu bringen. So gelang es ihnen, zielstrebig die verhältnismässig geschlossene Herrschaft Wolhusen
aufzubauen und schliesslich mit Grafschaftsrechten abzurunden. Sie konnten sich im Kampf um die Hoheitsrechte im Bereich der hohen und niederen Gerichte gegenüber ihren Konkurrenten in seltener Eindeutigkeit
durchsetzen. Einerseits konnte die adelige Konkurrenz, soweit sie im Tal selbst heimisch war, sich mit den
Wolhusern nicht messen, anderseits konnten die von auswärts kommenden Eindringlinge ihre Position nicht
zu einer Grundherrschaft ausbauen. Ein Vertreter der einheimischen Konkurrenz war Cuono, der in
Schüpfheim und Entlebuch begütert war. Er wurde in den harten Auseinandersetzungen mit den unüberwindlichen Wolhusern wohl getötet. Seine Frau Gerhilt nahm mit ihrem Sohn Burkart im Kloster Muri Zuflucht.
Dort begrub sie den toten Gatten vor dem Johannesaltar, wo sie sich später ebenfalls beisetzen liess.
Zurückgedrängt von den Wolhusern wurden auch die im Emmental wohnenden Aufsteiger, die sich selbst
längere Zeit gegenseitig neutralisierten, nämlich die Herren von Lützelflüh, von Sumiswald und von Trachselwald. Diese hatten sich zwar im Raum Escholzmatt festgesetzt und vermutlich auch ein bestimmendes Gewicht erlangt. Es gelang aber keinem Vertreter dieser Geschlechter eine Herrschaft zu bilden. Diese Familien
befanden sich schon im 12. Jahrhundert auf dem Rückzug, während die Wolhuser auf Expansionskurs waren
und sich eben anschickten, sich auch in der Pfarrei Trub durchzusetzen. Die Ansicht von Hans Schnyder, der
die Wurzeln der Freiherren bei ortsansässigen Grundbesitzern fränkisch-alemannischer Herkunft, die in der
Klosterumgebung von Luzern wohnten, sah, hält Fritz Glauser für problematisch. Verschiedene Hinweise lassen eine Herkunft der Wolhuser aus karolingisch-fränkischem Hochadel, der sowohl in Schwaben als auch im
Burgund verankert war, vermuten. Die Wolhuser hatten alten Familienbesitz nicht nur gegen das Aaretal, sondern bis an den Neuenburger- und Genfersee. Auf burgundischen Ursprung weisen auch ihre Vergabungen
an Klöster im Burgund und ihre Vogteirechte über burgundischen Klosterbesitz. Ein Zusammenhang mit der
Verehrung des Heiligen Mauritius, dem Landesheiligen des Burgund, dem Kirchenpatron von Ruswil, ist denkbar, aber nicht beweisbar.
Anton Egloff und Hans Rudolf Thüer fanden die Wurzeln der Wolhuser im burgundischen und fränkischen
Hochadel. Zum fränkischen Hochadel zählte Egloff die ehemaligen Grafen von Aargau, die ersten Landesherren im Aar-Gau. Diese waren auch die ersten Vögte des Klosters Luzern. Mit der Übernahme des Aar-Gaus
durch den Burgunderkönig Rudolf 11. wurden die fränkischen Aar-Gauer Grafen burgundische Fürsten. Die
letzten des Geschlechtes kamen bei einem Gefecht in Oberitalien im Jahr 994 um.
Die Habsburger, hatten wie die Zähringer, die Froburger und die Rheinfelder die Grafen von Aar-Gau als
Vorfahren. Der gemeinsame Stammvater war Guntram II. Konrad von Rheinfelden heiratete Berta und nach
deren Tod Gisela, beides Töchter des Grafen Seliger von Burgund. Seligers Bruder war Pfalzgraf Adalbert.
Vom König erhielt dieser die Herrschaft Wolhusen. Dazu gehörten auch Ettiswil und viele Dörfer in dieser
Gegend. 993 erhielt Adalbert vom Burgunderkönig den Hof Münsingen im heutigen Kanton Bern mit allen
Dörfern ringsum als Geschenk.
Im Gebiet des heutigen Kantons Luzern zählten die Freiherren von Wolhusen im Mittelalter zu den angesehensten Familien. Sie waren nicht nur mit den Rothenburgern, Eschenbachern und Hasenburgern verwandt.
Nach Egloff und Thüer hatten die Wolhuser verwandtschaftliche Bande auch zu den Lenzburgern, Kiburgern
Habsburgern, Rheinfeldern, Zährigern, Froburgern und Aarburgern. Ihre Beziehungen reichten ins Burgund zu
den Grafen von Fenis-Neuenburg und Genf.
Die Ansichten über die Abstammung der Freiherren von Wolhusen und die Entstehung der Wolhuser Herrschaft widersprechen sich. Klarheit bringen uns vielleicht künftige Forschungen.
Freiherren_von_Wolhusen_Dr_Otto_Federer_AuszugV1.doc
© Stiftung Burg Wolhusen
Die Freiherren von Wolhusen
Autor: Dr. Otto Federer
1.3
Seite 5 / 7
Die Alt-Wolhuser
Da über die Alt-Wolhuser nur wenige Urkunden vorliegen, zeigt nach Theodor von Liebenau die Geschichte
der älteren Linie des Hauses Wolhusen ein Gemisch von Geschichte und Sage. Anton Egloff verfasste den
Stammbaum des Abtes Seliger. Diese Ahnentafel der Alt-Wolhuser, der Rechtsvorfahren der späteren Freiherren, ist kritisch zu betrachten. Zwischen Abt Seliger und den Alt-Wolhusern Diethelm und Lütold klafft eine Lücke von fast 100 Jahren. Zudem fragt es sich, ob nicht etwa die oben erwähnten Cuono, Gerhilt und
Burkart diese Lücke teilweise schliessen. Glauser sieht in Cuono einen Konkurrenten der Alt-Wolhuser beim
Landausbau im Entlebuch und meint in ihnen die erste Entlebucher Familie gefunden zu haben. Die Acta Murensia erwähnen die Stiftungen der edel geborenen Gerhilt. Martin Kiem meint, Frau Gerhilt, «nobilis», sei eine
Wolhuserin. Urkundlich belegt ist, dass ihr Mann Cuono Güter in Schüpfheim und im Zeug, in der heutigen
Gemeinde Entlebuch, besass. Die Güter in Schüpfheim sind nicht näher bezeichnet. In Schüpfheim besassen
die Freiherren später verschiedene Mannlehen. Die Liegenschaft Zeug führt Liebenau in einem Mannlehenverzeichnis der Freiherren auf. Gerhilt machte die Schenkung unter der Regierung des Abtes Ulrich, der dem
Kloster Muri von 1109 bis 1119 vorstand. Die Anfänge der Familie von Gerhilt weisen noch in Jahrzehnte vor
1100, der Auszug nach Muri fiel wohl ins erste Jahrzehnt darnach.
Im Stammbaum des Abtes Seliger erscheint ein Pfalzgraf Cuono (2), gestorben 1020 (erwähnt 1000 und
1002). Cuono war der Sohn des Grafen Rudolf von Genf und Vater des Pfalzgrafen Adalbert. Als weiteren
Besitz im Amt Wolhusen führen die Acta Murensia Güter in Rüediswil, in Mutukingen, in Hirzenerlen, in
Mastilhalden und in Witransrüti an. Hirzenerlen ist das heutige Etzenerlen, Witransrüti, die heutige Wixenrüti,
beide in der Gemeinde Ruswil. Mutukingen und Mastilhalden sind nach Kiem abgegangene Namen von Gütern in der Pfarrei Ruswil.
Zeitgenössische Urkunden über die Rechtsvorfahren der späteren Wolhuser Freiherren sind spärlich. Glauser
meint, die Wolhuser Freiherren hätten keine Archive hinterlassen, weil sie zu früh untergegangen seien. Das
Dorf Ruswil wurde im 14. Jahrhundert zweimal niedergebrannt. 1352 verbrannten die Luzerner das Dorf
Ruswil mit andern Siedlungen der Gegend. 1375 steckten die Gugler die Kirche Buttisholz in Brand und verbrannten am 6. Dezember 1375 Ruswil und Rüediswil. Beide Male könnten zusammen mit dem den Wolhusern gehörenden Meierhof und andern Eigengütern schriftliche Zeugen aus der Zeit der Freiherren von Wolhusen vernichtet worden sein.
Seliger
Die Namen der Rechtsvorfahren der Freiherren von Wolhusen beginnen mit dem Abt Seliger. Die alten Einsiedler Annalen erwähnen die Wahl Seligers zum Abt im Jahr 1070, ebenso, dass er im Jahr 1090 resigniert,
den bisherigen Kämmerer zum Nachfolger bestimmt und darnach noch neun Jahre gelebt habe. Während der
Regierungszeit des Abtes Seliger bestätigte König Heinrich IV. am 24. Mai 1073 auf Bitten der Mönche dem
Kloster Einsiedeln die Immunität des Besitzes unter Zusicherung königlichen Schutzes gegen Räuber und die
freie Abtwahl.
In den Urkunden wird Seliger ohne den Nachnamen «von Wolhusen» aufgeführt. Die erste Zuschreibung Seligers zum Geschlecht der Freiherren von Wolhusen gibt der Einsiedler Dekan Albert von Bonstetten in seiner 1494 gedruckten Schrift «Von der Stiftung des Klosters Einsiedeln».
Die in einer Einsiedler Handschrift aus dem 12. Jahrhundert überlieferte Grabinschrift beschreibt den Abt Seliger wie folgt:
«Obrutus hic abbas Seligerus ius colit et fas. Milite fit placidus ex alacri monachus, Hinc abbas iussor. Post iterum iunior Sponte sub imperio discipulus denuo. Marcuit ille modo, Job velut absque dolo».
«Seliger ruht hier, der Abt, der reichliche Ehre verdient, erst ein mutiger Krieger, ward er ein sanftmütiger
Mönch, dann befehlender Abt, entsagte er wieder der Würde, beugte sich willig dem Obern, aufs neue zum
Schüler geworden und dann starb er dahier, gleich Job, ohne jeglichen Argsinn».
Nach der Inschrift war er zuerst ein tapferer Ritter und erst infolge eines Unglückes ins Kloster eingetreten.
Der Einsiedler Dekan Bonstetten weiss wohl aus der Klosterüberlieferung Näheres. Er berichtet, dass mehrere
seiner Kinder ertranken und dass er deshalb mit drei oder vier Söhnen ins Kloster eintrat, seine Gemahlin
Hedwig aber in Zürich den Schleier genommen und später dort Äbtissin geworden sei: «Seligerus, Abt de sibende, was vor Ritter ayn Freyherr von Wolhausen. Umb das im ettliche Kind ertrunken, ward er bewegt,
Gaistlich ze werden und gieng mit drey oder vier Sünen in dis Gotzhaus; und sein Gemahel, Frau Hedwig täd
des glichen, ward auch ein gefürste Aptissin zum Frawenmünster Zürich. Diser Apt hat auch dem Gestifte vil
Gutz zubracht. [Er] starb anno tausend neun und neunzig und gab die Aptey willigklich Apt Rudolfen auf.»
Zeiger erwähnt drei sagenhafte Überlieferungen. Nach der ersten ertranken die Kinder im Weiher bei der
Kirche, heute hinter dem ehemaligen Sigristhaus, in Wolhusen; nach einer andern in einem Teich in der Nähe
der Äussern Burg und nach einer dritten in der Emme bei einer Wassernot. Die ganze Talsenke von der
Weiertannen bis nahe an den nördlichen Burgwall, wohl ein Kilometer lang, war durch ein System von Wei-
Freiherren_von_Wolhusen_Dr_Otto_Federer_AuszugV1.doc
© Stiftung Burg Wolhusen
Die Freiherren von Wolhusen
Autor: Dr. Otto Federer
Seite 6 / 7
hern ausgefüllt. Aufgezählt werden deren fünf. Noch 1929 bezog der Pfarrer von Wolhusen den Fischzehnten
von der Liegenschaft Weiertannen.
Den Klostereintritt Seligers mit seiner Familie begründet Glauser folgendermassen:
«der berühmte Seliger von Wolhusen sass noch im Mittelland, vermochte sich aber dort des Konkurrenzdruckes (seitens der andern Adeligen) nicht zu erwehren. Er setzte sich samt der Familie in das schützende Kloster Einsiedeln ab, versteckte sich dort und wurde Mönch und Abt». Zu diesem Schluss kommt Glauser durch
eine andere Übersetzung, der von Liebenau zitierten' Grabinschrift: Obrutus hic abbas Seligerus. «Obrutus»
bedeute nach dem Glossarium latino-germanicum von Lorenz Diefenbach soviel wie bedeckt, verspottet, verschüttet und nicht «er ruht hier». Hagen Keller führt den Klostereintritt auf die Klosterreform des 1O. Jahrhunderts zurück. Nach ihm war diese Reform nicht nur eine kirchlich-monastische Angelegenheit, sie war Teil
einer allgemeinen religiösen Bewegung. Das Streben nach dem vollkommenen Leben führte oft ganze Familie
zum Mönchtum. Mit dem Namen des Abtes Seliger ist eine grosse Vergabung an das Stift Einsiedeln verbunden. Nach Liebenau fällt diese Schenkung vor das Jahr 1070. Der Eintrag im Jahrzeitenbuch der Pfarrei Ettiswil
von 1489 lautet in deutscher Übersetzung: «Kund und zu wissen sei hiermit allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, dass der edle Ritter Seliger (nobilis miles) diese Kirche (Ettiswyl) mit all ihren Rechten und Zubehörden
in Wauwyl (Wowil) dem Stifte Einsiedeln (ad locum Heremitarum) vergabte, als er mit seinem Vermögen in
das Kloster eintrat.» Der Eintrag verordnete, dass an Seligers kirchlichem Gedächtnistage aus den Einkünften
der Pfarrei allen Geistlichen dieses Decanates eine vollständige Mahlzeit verabfolgt werden solle, ebenso jenen
Priestern und den Edelleuten, die zufällig hinzukommen sollten. Die Geistlichen aber sollen, bei Strafe des
Bannes, Messe lesen. Die Jahrzeit wurde jeweils am Dienstag nach Maria Geburt gehalten. Diese Seligersche
Jahrzeit wurde bis 1812 gelesen und dann mit der grossen Jahrzeit zu Einsiedeln vereinigt."
Die Einsiedler Chroniken «Liber Eremi», die Gilg Tschudi aus den im Brand von 1577 verloren gegangenen
Originalquellen verfasste, zählen keine in und um Wolhusen gelegene Güter bei der Vergabung Seligers auf,
sondern nur solche in Ettiswil, Wauwil, „Craolzwil“ (jetzt Alberswil, wie sich aus einer Hypothek von 1349 ergibt), «Benoltzwil» (Boniswil), «Eggelinswil» (Egliswil), Dagmarsellen, die Kapelle Bottenwil, den achten Teil der
Kirche in Ruod und den vierten Teil der Kirche in Seeberg bei Wangen im Kanton Bern. Philipp Anton von
Segesser erklärte um die Mitte des letzten Jahrhunderts die von Wolhusen fernliegenden Vergabungen folgendermassen: Seliger war jedenfalls nur ein jüngerer Sohn und nicht Hauptstammhalter des Geschlechtes. Bei
seinen Besitzungen handelte es sich nur um einen Erbteil, der ausserhalb des alt-wolhusischen Stammbesitzes
lag. Nach Tschudis Fassung, «de proprietate sua», (von seinem Eigentum), scheint auch direkt hervorzugehen,
dass Seliger nur einen Teil seines Landbesitzes geschenkt hat.
Die Frau Seligers, Hedwig, ist als Äbtissin des Fraumünsters in Zürich ausser bei Bonstetten nicht nachgewiesen. Die Reihe der Äbtissinnen ist in jener Zeit sehr lückenhaft. Weitere Hinweise auf die Freiherrenfamilie
von Wolhusen sind uns erst Ende des 12. Jahrhunderts überliefert. Hier erscheinen Enkel oder Grossneffen
Seligers, die als Herren von Wolhusen bezeichnet werden." Glauser mutmasst, es handle sich hier um einen
andern Zweig des Geschlechtes.
Diethelm
Der zweite in den Urkunden erwähnte Wolhuser ist ebenfalls ein geistlicher Würdenträger, Propst Diethelm
von Wolhusen. Bevor er Propst wurde, war er Chorherr in Zürich. Als Propst stand Diethelm dem Stift Beromünster nachweislich von 1173 bis 1184 vor. Franz Zeiger behauptet, Diethelm sei schon 1133 Propst gewesen und habe 1162 Kaiser Friedrich I. Truppen für einen Italienzug gestellt. Am 4. März 1173 erhielt das
Stift 8eromünster in Basel von Kaiser Friedrich I. die Bestätigung der Rechte und Freiheiten. In den Tagen vom
12. bis 15. Mai 1181 stellte der gleiche Kaiser in Ulm dem Propst Diethelm eine Urkunde aus, die die Rechte
des Stiftes gegen die Ansprüche der Meier von Richensee und Ermensee schützte.
Propst Diethelm wurde am 29. August 1190 in Beromünster beerdigt.
Lütold
Mit seinem Bruder Lütold von Wolhusen vergabte Diethelm, mit Zustimmung des Vogtes Arnold von Rothenburg, dessen Gemahlin und den Kindern am 30. Januar 1184 der Kirche von Romoos (Rormoos) den Hof
Tambach bei Geiss, jetzt ein Weiler mit 4 Höfen. Zugleich wurde, anlässlich der Weihe der Kirche durch den
Bischof Hermann von Konstanz bestimmt, den Armen sollen jeweils am Karfreitag 4 Mütt Getreide zum Seelenheil der Stifter ausgeteilt werden. Eine Sage erzählt, die Vergabung sei erfolgt, weil der Herr von Wolhusen
den Pfarrer bei einem kärglichen Mahl getroffen habe. Der Bodenzins ab Tambach, 8 Malter Korn und Haber,
den der Pfarrer bis 1925 bezog, wurde dem Pfarrer als Einkommen gutgeschrieben.
Bis 1837 wurde Getreide abgeliefert, nachher Geld fürs Waisenamt Romoos. 1925 erfolgte die Abzahlung des
Zehnten mit Fr. 11 '925.95.44
Höchst wahrscheinlich unterhielten die Freiherren von Wolhusen freundschaftliche Beziehungen zum Kloster
St. Blasien im Schwarzwald. Dieses Benediktinerkloster erhielt Güter und Rechte im Entlebuch. Am 8. Juni
Freiherren_von_Wolhusen_Dr_Otto_Federer_AuszugV1.doc
© Stiftung Burg Wolhusen
Die Freiherren von Wolhusen
Autor: Dr. Otto Federer
Seite 7 / 7
1157 bestätigte Papst Hadrian IV. dem Kloster St. Blasien den Besitz der Kirche im Entlebuch. Nach 1189
nahmen die Wolhuser den Kirchensatz in Entlebuch, das Ernennungsrecht für den Ortsgeistlichen und die
damit verbundene Rechtssphäre zurück, nicht aber den Meierhof. Das Urbarbuch St. Blasiens von 1370 nennt
auch einen Meierhof und mehrere Lehen daselbst. dann auch Güter am Luzernersee zu Birnols (Birrholz) bei
Horw und in Alpnach, die offenbar zum Grundbesitz der Alt-Wolhuser gehörten. Da die Jahrzeitenbücher
von St. Blasien bis auf dürftige Reste verloren sind, lässt sich nicht mehr ermitteln, welcher der Freiherren diese Güter vergabte.
Ums Jahr 1200 erlosch das Geschlecht der Freiherren im Mannesstamme der älteren Linie.
Geppa
Durch Geppa, die Tochter Lütolds und Gemahlin Arnolds von Rothenburg gingen Güter und Rechte an die
Herren von Rothenburg über. Das Jahrzeitenbuch der Kirche Ruswil erwähnt unter dem 24. Januar: «Vrow
Gepa ein Vögtin dieser Kilchen und ein Muter der Herrn von Rothenburg».
Weil im Jahrzeitenbuch der Barfüsser in Luzern unter den in der Kirche beerdigten Personen Frau Geppa von
Wolhusen aufgezählt wird, vermutet Liebenau in ihr die legendäre Gräfin Guta von Rothenburg, die 1223 das
Franziskanerkloster in Luzern gestiftet, den Krienbach korrektioniert und auf dem Schloss Schauensee den hl.
Franziskus beherbergt haben soll, wie einer Inschrift am Kamin des Schlosses entnommen werden kann.
Nach den zuverlässigen Lebensgeschichten des hl. Franziskus hat dieser aber nie in unserer Gegend geweilt."
Der Chronikschreiber Russ versichert, Gräfin Guta sei 1233 gestorben. Eine Inschrift im Chor der Franziskanerkirche nannte den 4. Mai 1233 als Todestag.
Zusammenfassung
Als erster Vertreter der Freiherren von Wolhusen wird der spätere Abt des Klosters Einsiedeln, Seliger, in
der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts aufgefasst. Die Zuschreibung zum Geschlecht der Wolhuser erfolgte zwar
erst im 15. Jahrhundert. Die Brüder, Lütold und der Chorherr und Beromünsterer Propst Diethelm, sind um
1184 urkundlich erwähnt, können allerdings genealogisch nicht direkt an die Familie Seligers angeschlossen
werden. Lütold und Diethelm waren die letzten männlichen Vertreter der Alt-Wolhuser. Als Erbtochter wird
Geppa, die mit Arnold I. von Rothenburg verheiratet war, angesehen. Ihr Sohn Arnold 11. und dessen Söhne
nannten sich nach der Erbteilung, anfangs des 13. Jahrhunderts, «von Wolhusen».
Konnten wir Ihr Interesse wecken?
Das Buch können Sie unter stiftungburg@wolhusen.ch für CHF
53.— bestellen! Das Werk umfasst 184 Seiten und ist entsprechend illustriert.
Freiherren_von_Wolhusen_Dr_Otto_Federer_AuszugV1.doc
© Stiftung Burg Wolhusen